Unser Auftrag - Ihr Vorteil
RAPID-Tellerbesen – Qualität mit sozialem Mehrwert
Wir überzeugen durch höchste Qualitätsstandards. Die Tellerbesenproduktion ist eine ideale Ergänzung des vorhandenen Leistungsspektrums von Blindenwerkstätten, denn das Aus- und Einziehen des Besatzmaterials ist Handarbeit.
Mit der Vergabe Ihrer Aufträge an unsere Einrichtungen beziehen Sie nicht nur hochwertige Produkte, sondern leisten auch einen erheblichen Beitrag zur Eingliederung behinderter Menschen ins Arbeitsleben und zum Erhalt der Arbeitsplätze.
RAPID-Tellerbesen – mindern Sie Ihre Ausgleichsabgabe
Darüber hinaus können nach § 140 SGB IX jeweils 50 % der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistungen auf die jeweils von Ihnen abzuführende Ausgleichsabgabe für nichtbesetzte Schwerbehindertenarbeitsplätze in Ihrem Unternehmen angerechnet werden.
RAPID-Tellerbesen – nur 7% Mehrwertsteuer
Der RAPID-Tellerbesen wird mit dem ermässigten Mehrwertsteuersatz (z.Zt. 7%) beaufschlagt.
